Was wir mit dieser Plattform erreichen wollen:
Obwohl Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden, versuchen Kommunen weiterhin, Kosten über fragwürdige Einstufungen einzufordern. Wir fordern die Einhaltung klarer rechtlicher Vorgaben:
- Kein Beitrag für bloße Instandhaltung: Eine Beitragspflicht besteht nur bei einer echten, objektiven Funktionsverbesserung für Anlieger. Die Gemeinde darf ihre eigenen Unterhaltspflichten (Rechtspflege/Reparaturen) nicht auf Eigentümer abwälzen.
- Stopp von unüberlegtem Erschließungsausbau: Ein geplanter Ausbau nach §§ 127 ff. BauGB macht erst Sinn, wenn das Baugebiet weitgehend fertiggestellt ist. Ein verfrühtes Bauen führt durch nachfolgenden Schwerlastverkehr unweigerlich zu neuen Schlaglöchern und Flickenteppichen auf Kosten der Bürger!
- Wir kritisieren: Existenzbedrohende Belastungen von teils fünf- bis sechsstelligen Summen für Straßen, die von der Allgemeinheit genutzt werden.